Allgemeine Geschäftsbedingungen AUTEA gGmbH
I. Vertragsschluss
Der Vertrag über Veranstaltungen (insbesondere Seminare, Weiterbildungskurse und Inhouse-Seminare) und Dienstleistungen (insbesondere Besichtigungen, Beratungen, Einzelförderung) und Warenlieferungen kommt zwischen der AUTEA gGmbH, Geschäftsführung Dipl.-Pädagogin Doris Deckers und Dipl.-Psychologin Rositta SymallaUechtingstraße 89a,
45881 Gelsenkirchen,
HRB2453 Amtsgericht Gelsenkirchen (AUTEA)
und dem Kunden zustande.
II. Vertragsschluss
- Mit der Anmeldung bietet der Kunde der AUTEA verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Dem Angebot des Kunden liegen die in den Ausschreibungsunterlagen, dem Fortbildungsprogramm bzw. der Homepage der AUTEA aufgeführten Leistungsbeschreibungen und diese AGB zugrunde.
- Ist der Kunde Unternehmer, werden dessen Geschäftsbedingungen zurück gewiesen, soweit diese von den vorliegenden abweichen und finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Bei Seminaren hat eine Anmeldung schriftlich, per Post, Telefax oder E-Mail, zu erfolgen. Bei Weiterbildungskursen muss die Anmeldung schriftlich und durch den Kunden handschriftlich unterschrieben erfolgen. Der Kunde kann für die schriftliche Anmeldung ein von AUTEA zur Verfügung gestelltes Formular verwenden.
- Ein Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch AUTEA zustande. AUTEA erklärt dem Kunden eine Annahme durch schriftliche Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Angebotes. Liegen zwischen Eingang des Angebotes und Erbringen der Leistungen, z.B. durch ein Seminar, weniger als vier Wochen, wird AUTEA eine Annahme vor der Leistungserbringung erklären. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn aufgrund der Kurzfristigkeit der Anmeldung des Kunden die schriftliche Anmeldebestätigung der AUTEA per Post voraussichtlich vor Beginn der Veranstaltung nicht mehr zugehen wird. AUTEA wird dann versuchen, den Kunden telefonisch, per E-Mail oder durch Telefax zu informieren.
- Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung der AUTEA vom Inhalt des Angebotes des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot vor. Daran ist AUTEA für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder schlüssig die Annahme, kommt der Vertrag aufgrund des neuen Angebotes unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Andernfalls gilt das neue Angebot der AUTEA als abgelehnt.
- Kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, insbesondere weil die zur Verfügung stehende Teilnehmeranzahl erreicht ist, informiert AUTEA den Kunden.
III. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Ist der Kunde Verbraucher, erfolgt der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und liegen die übrigen Voraussetzungen der §§ 312b ff. BGB vor, gelten die Regelungen über Fernabsatzverträge. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB.Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht des Kunden
Der Kunde ist an seine Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen zwei Wochen widerruft, sofern der Kunde die Vertragsunterlagen und die Informationen gemäß den Fernabsatzvorschriften vor Vertragsschluss erhalten hat. Sofern der Kunde die Informationen gemäß Fernabsatzvorschriften nach Abschluss der Vereinbarung erhalten hat, kann der Kunde diese binnen eines Monats nach Erhalt der Information widerrufen.
Form des Widerrufs
Der Widerruf muss in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Adressat des Widerrufs
AUTEA gGmbH
Uechtingstraße 89a
45881 Gelsenkirchen
E-Mail: autea.ggmbh@autea.de
Telefax: 0209 7004-583
Folgen eines Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde AUTEA die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Kann der Kunde die von AUTEA ihm gegenüber erbrachte Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, weil dies beispielsweise nach dem Inhalt der erhaltenen Leistung ausgeschlossen ist, so ist er verpflichtet, insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann auch dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Dies gilt auch für den Fall, dass er die von AUTEA erbrachte Leistung bestimmungsgemäß genutzt hat. Diese Verpflichtung zum Wertersatz kann der Kunde vermeiden, wenn er die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nimmt. Die Verpflichtung besteht nur, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass AUTEA vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen Leistung beginnt.
Besonderer Hinweis
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Kunde dies selbst veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht des Kunden
Der Kunde ist an seine Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen zwei Wochen widerruft, sofern der Kunde die Vertragsunterlagen und die Informationen gemäß den Fernabsatzvorschriften vor Vertragsschluss erhalten hat. Sofern der Kunde die Informationen gemäß Fernabsatzvorschriften nach Abschluss der Vereinbarung erhalten hat, kann der Kunde diese binnen eines Monats nach Erhalt der Information widerrufen.
Form des Widerrufs
Der Widerruf muss in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Adressat des Widerrufs
AUTEA gGmbH
Uechtingstraße 89a
45881 Gelsenkirchen
E-Mail: autea.ggmbh@autea.de
Telefax: 0209 7004-583
Folgen eines Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde AUTEA die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Kann der Kunde die von AUTEA ihm gegenüber erbrachte Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, weil dies beispielsweise nach dem Inhalt der erhaltenen Leistung ausgeschlossen ist, so ist er verpflichtet, insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann auch dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Dies gilt auch für den Fall, dass er die von AUTEA erbrachte Leistung bestimmungsgemäß genutzt hat. Diese Verpflichtung zum Wertersatz kann der Kunde vermeiden, wenn er die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nimmt. Die Verpflichtung besteht nur, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass AUTEA vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen Leistung beginnt.
Besonderer Hinweis
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Kunde dies selbst veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
IV. Inhouse-Seminare
Verträge über Inhouse-Seminare und andere Veranstaltungen der AUTEA unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich Anderes zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.V. Leistungen, Preise, Urheberrecht
- Art und Umfang der vertraglichen Leistung ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, dem Fortbildungsprogramm bzw. der auf der Homepage der AUTEA ausgeführten Leistungsbeschreibungen. Soweit dort nicht ausdrücklich benannt, behält sich AUTEA vor, Leistungen durch von ihr bestimmte Personen erbringen zu lassen. Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung durch konkrete Personen besteht insoweit nicht.
- An- und Abreise, Übernachtung und Unterbringung sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, in den Leistungen nicht enthalten und sind nach eigenem Bedarf vom Kunden selbst zu organisieren und zu tragen.
- Schriftliches Begleitmaterial zu den Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Einwilligung der AUTEA vervielfältigt oder verbreitet werden.
VI. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
- Die Gebühren sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt unter Angabe der Rechnungsnummer an AUTEA zu überweisen. Der Kunde erhält eine Rechnung über die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn. Bei Weiterbildungskursen werden die Gebühren anteilig vor Beginn des jeweiligen Blocks durch Rechnung erhoben.
- Eine Veranstaltungsteilnahme ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag vor Beginn der Veranstaltung vollständig gezahlt wurde. Änderungen bedürfen der ausdrücklichen gegenseitigen Vereinbarung.
VII. Ersatzteilnehmer, Rücktritt, Kündigung durch den Kunden
- Der Kunde kann vor Beginn der Veranstaltung schriftlich einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Kunde wird nur dann von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei, wenn der Ersatzteilnehmer ausdrücklich den Eintritt in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag erklärt.
- Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform.
- Ein Rücktritt ist bei Seminaren kostenfrei, sofern er spätestens 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung erklärt wird. Im Anschluss hat AUTEA Anspruch auf folgende Rücktrittspauschalen:
- Bis 4 Wochen vor Beginn 10 % der Teilnahmegebühr,
- bis 3 Wochen vor Beginn 25 % der Teilnahmegebühr,
- bis 1 Woche vor Beginn 50 % der Teilnahmegebühr.
Bei späterem Rücktritt hat AUTEA Anspruch auf die Teilnahmegebühr in voller Höhe. Das Nichterscheinen zum Seminar oder eine nur zeitweise Teilnahme durch den Kunden steht diesem Rücktritt gleich. Die nur zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr. - Ein Rücktritt ist bei Weiterbildungskursen kostenfrei, sofern er spätestens 10 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildung erklärt wird. Im Anschluss hat AUTEA Anspruch auf folgende Rücktrittspauschalen:
- Bis 8 Wochen vor Beginn 10 % der Teilnahmegebühr,
- bis 6 Wochen vor Beginn 25 % der Teilnahmegebühr,
- bis 4 Wochen vor Beginn 45 % der Teilnahmegebühr,
- bis 2 Wochen vor Beginn 65 % der Teilnahmegebühr,
- bis 1 Woche vor Beginn 80 % der Teilnahmegebühr.
Bei späterem Rücktritt hat AUTEA Anspruch auf die Teilnahmegebühr in voller Höhe. Das Nichterscheinen zum Seminar oder eine nur zeitweise Teilnahme durch den Kunden steht diesem Rücktritt gleich. Die nur zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr. - Ob Rücktritt oder zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung durch den Kunden verschuldet oder unverschuldet sind, ist unerheblich. Insbesondere bleiben die oben genannten Zahlungsverpflichtungen des Kunden auch bei Nichtteilnahme aufgrund einer Erkrankung bestehen. AUTEA empfiehlt den Abschluss einer das Risiko abdeckenden Versicherung.
- Dem Kunden bleibt es vorbehalten, AUTEA nachzuweisen, dass dieser keine oder geringere Kosten als die genannten Pauschalen durch seine Nichtteilnahme entstanden sind. In diesem Fall zahlt der Kunde keine bzw. die entsprechend des Nachweises reduzierten geringeren Kosten.
- Eine ordentliche Kündigung eines Weiterbildungskurses durch den Kunden ist nach dessen Beginn ausgeschlossen, sofern diese Kündigung nicht durch eine durch AUTEA zu vertretende schuldhafte Pflichtverletzung begründet ist.
- Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung der Veranstaltungen aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Schriftform.
VIII.Rücktritt, Kündigung, Verlegung durch AUTEA
- AUTEA kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, Erkrankung der / des verpflichteten Referenten oder anderer besonderer, von AUTEA nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist. Rücktritt oder Kündigung kann im Fall der Erkrankung der / des Referenten durch AUTEA nur dann erklärt werden, wenn es nicht gelingt, einen gleichwertigen Referenten der AUTEA zu verpflichten.
- Machen die unter VIII 1. genannten Gründe die Veranstaltung einzelner Kursblöcke eines Weiterbildungskurses unmöglich, kann AUTEA statt Rücktritt oder Kündigung die Kursblöcke auf neue Termine verlegen oder die Kursinhalte festgelegter Termine anpassen. AUTEA kündigt diese Verlegung dem Kunden mindestens vier Wochen vor Beginn des jeweils geänderten Termins an.
- Bis zu zwei Wochen vor Beginn eines Seminars kann AUTEA bei Nichterreichen der in den Leistungsbeschreibungen genannten Teilnehmermindestzahl vom Vertrag zurücktreten. Bis zu 4 Wochen vor Beginn eines Weiterbildungskurses kann AUTEA vom Vertrag zurücktreten, wenn die Teilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr erhält der Kunde in voller Höhe zurück.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund hat AUTEA insbesondere, wenn ein Kunde bei einem Weiterbildungskurs mit der Entrichtung von Teilnahmegebühren für zwei Kursblöcke in Verzug ist oder mit einem Betrag in Verzug ist, der die Teilnahmegebühren für zwei Kursblöcke erreicht.
- Rücktritt, Kündigung oder Verlegung werden von AUTEA schriftlich gegenüber dem Kunden erklärt. Kann aufgrund einer durch die Umstände bedingten Kurzfristigkeit eine schriftliche Erklärung den Kunden per Post voraussichtlich nicht mehr vor Beginn der Veranstaltung erreichen, wird AUTEA versuchen, den Kunden telefonisch, per E-Mail oder durch Telefax zu informieren.
IX. Haftung
Die AUTEA haftet bei Sachschäden des Kunden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Ein Anspruch auf Schadensersatz des Kunden bei Rücktritt, Kündigung, Verlegung der Veranstaltung besteht nicht, soweit darin nicht eine durch AUTEA schuldhaft begangene Pflichtverletzung liegt.X. Datenschutz
Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Die vom Kunden ausdrücklich mitgeteilten Daten werden zum Zweck der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet.XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen AUTEA und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Der Kunde kann AUTEA nur an dessen Sitz verklagen.
- Für Klagen von AUTEA gegen Kunden ist der Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung AUTEA nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von AUTEA maßgebend.
XII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen AGB zu Folge.Gelsenkirchen, August 2009
