Kurzbeschreibung
Einrichtungen und Dienste sind verpflichtet, den Schutz von Nutzer:innen und Mitarbeitenden vor jeder Form von Gewalt, Missbrauch und übergriffi- gem Verhalten zu gewährleisten. Dabei gehört der Umgang mit herausfor- dernden Verhaltensweisen und die Vermeidung von krisenhaften Ereignissen zu den komplexesten Situationen in der Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf. Wichtige Kompetenzen bei Mitarbeitenden sind dabei die genaue Beobachtung und Dokumentation von Verhalten und krisenaus- lösenden Faktoren, die Hypothesenbildung und daraus die Ableitung von Maßnahmen. Diese beziehen sich zum Beispiel auf notwendige Anpassun- gen des Umfeldes, auf die Ermöglichung von Handlungsalternativen und die Aneignung neuer Kompetenzen sowie auf Krisenprävention, die adäquate Reaktion auf gewaltbezogene Vorkommnisse und die Vermeidung freiheits- entziehender Maßnahmen.